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Jugendfeuerwehr NRW

Aus- und Weiterbildung

„Das große Ziel der Bildung ist nicht Wissen, sondern handeln.“ Herbert Spencer

Durch unser Bildungsangebot möchten wir Euch gerne die Möglichkeit geben Bekanntschaften mit Mitgliedern anderer Jugendfeuerwehren zu machen, neue Kenntnisse zu erwerben und dabei auch Eure Persönlichkeit weiterzuentwickeln.

Unser Angebot gliedert sich in Seminare und Lehrgänge für die verschiedenen Ebenen, vom Betreuer  ohne spezielle Funktion bis hin zum Kreis- oder Stadtjugendwart.

Auch im Jahr 2024 haben wir wieder einen bunten Strauss an Seminaren und Lehrgängen für euch zusammengestellt. Hauptaugenmerk für das Bildungsjahr 2024 ist das Thema der Prävention sexualisierter Gewalt. Bei Fragen hierzu oder zu anderen Themen wendet euch gerne an das Landesjugendbüro oder an info@jf.nrw .

„Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Sobald man aufhört, treibt man zurück.“ Benjamin Britten

Hinweise zu Aus- und Weiterbildungen

Bedarfsmeldungen sind auf dem Dienstweg an den zuständigen Meldeberechtigten (KJFW oder StJFW einer kreisfreien Stadt) zu richten. Diese müssen den gesamten Bedarf bis zum 31. Januar 2022 (Fristverlängerung) im Onlineportal der JF NRW melden.

Direktanmeldungen erfolgen im angegebenen Anmeldezeitraum ausschließlich über den zuständigen Meldeberechtigten (KJFW oder StJFW einer kreisfreien Stadt) über das Veranstaltungsportal des VdF NRW unter https://www.feuerwehrverband.nrw/veranstaltungen/jugendfeuerwehr. Zugangsdaten werden nicht benötigt. Anmelder und Teilnehmer erhalten unmittelbar nach der Anmeldung eine Anmeldebestätigung und vor Veranstaltungsbeginn eine Termin-Erinnerung per E-Mail. Daher ist es zwingend erforderlich, dass bei der Anmeldung das Anmeldeformular vollständig und mit den persönlichen Daten der tatsächlichen Teilnehmer ausgefüllt wird. Sollte ein Teilnehmer nach der Anmeldung keine Anmeldebestätigung erhalten, ist der zuständige Bildungsreferent zu kontaktieren; andernfalls kann eine Platzzuweisung nicht gewährleistet werden. In dem Veranstaltungsportal des VdF NRW wird auf Seminare der JF NRW mit „S-JF“ und auf Lehrgänge mit „L-JF“ hingewiesen. Unter dem Reiter „Veranstaltungen“ kann über die Auswahl „Jugendfeuerwehr“ die Auflistung der Veranstaltungen auf solche der JF NRW begrenzt werden.

Online-Angebote werden mit „Zoom“ durchgeführt.

Für die Teilnahme über Zoom wird, je Teilnehmer, ein PC/Laptop/Tablet mit stabilem Internetzugang, Tonausgabe, Mikrophon und Webcam (ob diese ggf. nicht benötigt wird, teilt der jeweilige Referent zu Beginn der Veranstaltung mit) benötigt. Sollte ein Teilnehmer nicht aus Deutschland teilnehmen, ist unmittelbar mit der Anmeldung der zuständige Bildungsreferent zu kontaktieren. Das Programm Zoom kann auf dem PC/Laptop/Tablet installiert werden oder ohne vorherige Installation über einen gängigen Browser (mit aktuellen Updates) genutzt werden. Bei der Einwahl über einen Browser kann eine Nutzung von Zoom im vollen Umfang nicht gewährleistet werden. Die Teilnahme über ein Handy ist technisch möglich, aber nicht empfehlenswert, da die verhältnismäßig kleine Bildschirmgröße das Lesen von Texten/Grafiken etc. erschwert und eine aktive Mitarbeit nur eingeschränkt möglich macht.Spätestens einen Tag vor der Online-Veranstaltung werden Zugangsdaten per Mail an alle Teilnehmer gesendet. Hierfür ist bei der Anmeldung die Angabe einer persönlichen E-Mailadresse zwingend erforderlich. Um einen Abgleich mit der Anmeldeliste möglich zu machen, muss sich jeder Teilnehmer mit seinem Vor- und Nachnamen einwählen. Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn der Teilnehmer Zoom nutzen kann und den Datenschutzbestimmungen des Verbands der Feuerwehren in NRW e. V. (VdF NRW) zustimmt.

Bei manchen Veranstaltungen wird die Lernplattform „moodle“ eingesetzt. Für die Nutzung der Lernplattform moodle wird ein PC/Laptop/Tablet mit stabilem Internetzugang und Tonausgabe benötigt. Das Programm kann ohne vorherige Installation über den Browser genutzt werden. Spätestens einen Tag vor der Veranstaltung werden Zugangsdaten per Mail an alle Teilnehmer gesendet. Hierfür ist bei der Anmeldung die Angabe einer persönlichen E-Mailadresse zwingend erforderlich. Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn der Teilnehmer moodle nutzen kann und den Datenschutzbestimmungen des Verbands der Feuerwehren in NRW e. V. (VdF NRW) zustimmt.

Die Teilnehmeranzahl bei den Veranstaltungen ist begrenzt. Sofern über die maximale Anzahl Teilnehmer angemeldet werden oder nicht angemeldete Personen erscheinen, so kann aus kapazitären Gründen eine Teilnahme voraussichtlich nicht ermöglichen werden. Bei der Zuweisung der Plätze werden aus Fairnessgründen diejenigen Jugendfeuerwehren vorranging behandelt, die ihre Jahresstatistik fristgerecht eingereicht haben.

Für die Veranstaltungsdurchführung relevante personenbezogene Angaben, wie beispielsweise Unverträglichkeiten, Allergien, Einschränkungen, Nachweise über die Teilnahmevoraussetzungen o. ä. sind unmittelbar mit der Anmeldung beim FBL Bildung in Textform einzureichen. Zusätzlich ist bei Veranstaltungsbeginn die verantwortliche Person (Referent, Ausbilder etc.) durch den jeweiligen Teilnehmer unaufgefordert entsprechend zu informieren. Werden die Angaben später, unvollständig oder nicht wie hier beschrieben gemacht, kann eine angemessene Berücksichtigung nicht gewährleistet werden.

Abmeldungen sind beim FBL Bildung einzureichen und erfolgen ausschließlich über den zuständigen KJFW oder StJFW der kreisfreien Stadt.

Jede Veranstaltung findet wie hier beschrieben statt, es sei denn, die Landesgeschäftsstelle sagt die Veranstaltung ab.

Die Kosten sind den Einzelbeschreibungen der Veranstaltungen auf den nachfolgenden Seiten zu entnehmen. Der VdF NRW behält sich vor der anmelden Stelle entstandene Kosten in Rechnung zu stellen, wenn nach einer Abmeldung ein Platz nicht neu vergeben werden kann, der gemeldete Teilnehmer nicht zur Veranstaltung erscheint, eine Abmeldebestätigung nicht durch die anmeldende Stelle vorgelegt werden kann und/oder der Teilnehmer eine Veranstaltung vorzeitig abbricht, oder diese nicht fristgerecht abschließt. Reisekosten werden durch den Verband nicht erstattet und müssen von den entsendenden Stellen übernommen werden.

Im Anschluss an Seminare und Lehrgänge werden Teilnahmebescheinigungen ausgegeben. Damit die Mitgliedsakte nach § 7 VOFF NRW ordnungsgemäß geführt werden kann, sind Teilnahmebescheinigungen, entsprechend der Regelungen der jeweiligen Feuerwehr, an die zuständige Stelle der Feuerwehr weiterzuleiten. Ferner stehen auch die Teilnehmer in der Verantwortung Teilnahmebescheinigungen so aufzubewahren, dass sie ihre Teilnahme an Seminaren und Lehrgängen nachweisen können. Teilnahmebescheinigungen können nur an Personen ausgegeben werden, die angemeldet waren und teilgenommen haben.

Bei den hier aufgeführten Veranstaltungen werden Bild- und/oder Tonaufnahmen durch den Verband der Feuerwehren in NRW e. V. (VdF NRW) erstellt und ggf. zu Werbezwecken und für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verwendet. Die Teilnahme an den hier genannten Veranstaltungen setzt das Einverständnis der jeweiligen Personen bzw. dessen Personensorgeberechtigten zur Erstellung, Verarbeitung, Speicherung und Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen voraus. Wenn Teilnehmer oder ggf. Personensorgeberechtigte damit nicht einverstanden sind, haben sie dies spätestens zu Beginn der Veranstaltung in Textform mitzuteilen. Andernfalls bestehen diesbezüglich zu einem späteren Zeitpunkt keine Schadensersatzansprüche oder Unterlassungsansprüche oder andere Ansprüche wegen der Verwendung der Bild- und Tonaufnahmen durch den VdF NRW. Es gilt die Datenschutzerklärung des VdF NRW.

Die Inhalte aller angebotenen Veranstaltungen, insbesondere die Präsentation und sämtliche Bild-, Ton- und Wortrechte, sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung, Druck und Veröffentlichung – auch auszugsweise – sind nur mit schriftlicher Genehmigung des VdF NRW e. V. gestattet. Mitschnitte, Aufnahmen und Screenshots der Veranstaltungen und aller damit in Zusammenhang stehenden Inhalte sind untersagt. Verstöße werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

Aus organisatorischen Gründen behält sich die JF NRW kurzfristige Änderungen an ihrem Veranstaltungsplan vor.

Jugendbetreuer-Schulung (JB-S)

Die Jugendbetreuer-Schulung soll sich als neues Angebot an diejenigen Personen richten, die Jugendarbeit in einer Kinder- oder Jugendfeuerwehr machen, ohne selbst Führungsverantwortung als Kinder- oder Jugendfeuerwehrwart zu übernehmen. (Angehende) Kinder- und Jugendfeuerwehrwarte sollen die umfangreichere Jugendgruppenleiter-Grundausbildung besuchen.

Ziel der Veranstaltung: Durch diese Jugendbetreuer-Schulung erlangen die Teilnehmer grundlegendes Wissen im Bereich der Jugendarbeit, um unter Anleitung eines Jugendfeuerwehrwartes aktiv werden zu können.

Zielgruppe: Diese Veranstaltung richtet sich an Personen, die Aufgaben in der Jugendfeuerwehr wahrnehmen, ohne selbst Führungsverantwortung als Jugendfeuerwehrwart zu übernehmen

 

Die Termine der JF NRW passen nicht in Deinen Terminkalender? In Deiner Jugendfeuerwehr gibt es einen größeren Bedarf? Das Landesjugendbüro vermittelt Ausbilder für eine Schulung vor Ort.

Jugendgruppenleiter-Grundausbildung (JGL-GA)

Die Jugendgruppenleiter-Grundausbildung (JGL-GA) stellt die Basisausbildung der Führungskräfte im Bereich der ehrenamtlichen Jugendarbeit dar. Mit ihr wird die Qualifikation erworben, um in Funktion eines Jugendfeuerwehrwartes eingesetzt werden zu können. Die JGL-GA erfolgt nach aktuell geltendem Erlass zur Einführung einer bundeseinheitlichen Jugendleiterinnen- und Jugendleiter-Card in Nordrhein-Westfalen des zuständigen Ministeriums. (Angehende) Stadt-/Gemeindejugendfeuerwehrwartes werden im Nachgang zur JGL-GA in weiterführenden Veranstaltungen weitergebildet.

Ziel der Veranstaltung: Durch diese JGL-GA erlangen die Teilnehmer die nach § 13 BHKG benötigte Befähigung zur Leitung einer Kinder- oder Jugendfeuerwehr oder einer deren Gruppen.

Zielgruppe: Diese Veranstaltung richtet sich insbesondere an Jugendfeuerwehrwarte und Jugendbetreuer, die für die Funktion des Jugendfeuerwehrwartes vorgesehen sind. Mindestalter: 18 Jahre.

 

Um die JGL-GA erfolgreich abschließen zu können, muss jeder Teilnehmer eine Lernstandskontrolle bestehen. Es gibt folgende Alternativen:

·         Schriftlicher Test mit einer Auswahl an Fragen aus dem Fragenkatalog (s. Downloadbereich) oder

·         Projektarbeit

 

Diese Veranstaltung gilt im Sinne des § 13 BHKG und § 13 Abs. 4 VOFF NRW als Fortbildungsveranstaltung. Die Veranstaltung soll in Privatbekleidung besucht werden, die auch längere Aufenthalte im Freien ermöglicht. Fehlzeiten innerhalb der JGL-GA sind nicht möglich. Die gemeinsamen Mahlzeiten und die Unterbringung (sofern vom Veranstalter vorgesehen) sind Teil der JGL-GA und damit für alle Teilnehmer obligatorisch. Da eine Ausbildung nach Runderlass für eine bundeseinheitliche Jugendleiter-Card verbandsübergreifend und altersgruppenunabhängig den inhaltlichen Einstieg in die Jugendarbeit darstellt, werden keine feuerwehr-technischen Themen behandelt. Hierfür stehen kinder- und jugendfeuerwehrspezifische Abend- und Tagesveranstaltungen zur Auswahl. Die Teilnehmer werden gebeten eigene Schreibutensilien und, sofern möglich, einen Laptop/Tablet-PC mitzubringen.

 

Die Termine der JF NRW passen nicht in Deinen Terminkalender? In Deiner Jugendfeuerwehr gibt es einen größeren Bedarf? Das Landesjugendbüro vermittelt Ausbilder für eine Grundausbildung vor Ort.

Jugendgruppenleiter-Ausbilderlehrgang (JGL-AL)

Der Jugendgruppenleiter-Ausbilderlehrgang (JGL-AL) führt in das Landeskonzept zur Ausbildung von Jugendgruppenleitern und Jugendbetreuern ein.

Ziele: Durch diesen JGL-AL erlangen die Teilnehmer die Befähigung eigenständig oder im Team Jugendgruppenleiter bzw. Jugendbetreuer nach dem Landeskonzept des VdF NRW auszubilden.

Zielgruppe: Interessierte Feuerwehrangehörige, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

 

  • Mitgliedschaft in einer Feuerwehr

und

  • Vollendung des 20. Lebensjahres

und

  • Berufsausbildung oder Studium in Bereichen wie Pädagogik oder Bildung, bei denen die Planung und Durchführung von Unterricht zentralen Stellenwert haben und in Funktion innerhalb einer Kinder- oder Jugendfeuerwehr

oder

  • Ausbilder nach AEVO, F-Ausbilder o. Ä. und Tätigkeit/Funktion, bei der Planung und Durchführung von Unterricht zentralen Stellenwert hat und aktuell gültige Juleica und in leitender Funktion einer Kinder- oder Jugendfeuerwehr

Hinweise: Bei der Anmeldung ist der Nachweis über die Teilnahmevoraussetzungen zu erbringen. Diese Veranstaltung gilt im Sinne des § 13 BHKG und § 13 Abs. 4 VOFF NRW als Fortbildungsveranstaltung. Die Veranstaltung soll in Privatbekleidung besucht werden, die auch längere Aufenthalte im Freien ermöglicht. Um die Qualifikation des JGL-Ausbilders zu erwerben, sind nach dem landesweiten Ausbildungskonzept, neben dem Ausbildungswochenende, eine individuell festzulegende Hospitation und ein Abschlussgespräch erfolgreich zu absolvieren. Fehlzeiten innerhalb des JGL-AL sind nicht möglich. Die gemeinsamen Mahlzeiten und die Unterbringung sind Teil des JGL-AL und damit für alle Teilnehmer obligatorisch. Von den Teilnehmern wird erwartet, dass sie bei entsprechenden Kapazitäten ihre JB-S bzw. JGL-GA für Teilnehmer von Feuerwehren aus ganz NRW öffnen. Jede Feuerwehr, die Teilnehmer entsendet, erhält für Durchführung der JB-S bzw. JGL-GA einen Moderationskoffer kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Teilnehmer werden gebeten eigene Schreibutensilien und, sofern möglich, einen internetfähigen Laptop/Tablet-PC mitzubringen.

 

Handbuch für die Ausbildung von Jugendbetreuern und Jugendgruppenleitern
Handbuch für die Ausbildung von Jugendbetreuern und Jugendgruppenleitern von 09/24
Handbuch für die Ausbildung von Jugendbetreuern und Jugendgruppenleitern von 09/24

Interner Bereich

Der interne Bereich der Jugendfeuerwehr Nordrhein-Westfalen im Vdf NRW e.V. ist eine Kommunikations- und Anwendungsplattform für die Mitglieder des Landesjugendfeuerwehrausschusses, Meldeberechtigte für Leistungsspange und Bildung der Kreise und kreisfreien Städte, sowie den Vorstand der JF NRW.

Wenn Sie zum vorgenannt Berechtigtenkreis gehören, aber noch keinen Zugang zum internen Bereich haben, können Sie diesen formlos bei einem Administrator beantragen.

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