Die Teilnehmer erhalten einen praxisorientierten Überblick über mögliche Handlungsweisen, wie man als Funktionsträger damit umgeht, wenn Kinder und Jugendliche mit Trauer und Tod konfrontiert werden.
Diese Veranstaltung gilt im Sinne des § 13 BHKG und des § 13 Abs. 4 VOFF NRW als Fortbildungsveranstaltung.
Diese Veranstaltung gilt im Sinne der Ziffer 3.1 des Juleica-Runderlasses als Fortbildungsveranstaltung.
Pausen sind vorgesehen und werden zu Beginn der Veranstaltung bekanntgegeben.
Die Anmeldung erfolgen im angegebenen Anmeldezeitraum ausschließlich über den zuständigen Meldeberechtigten (KJFW oder StJFW einer kreisfreien Stadt).
Pro Kreis oder kreisfreie Stadt darf eine Person gemeldet werden.
Anmeldung erfolgt über
Meldeberechtigte der JF
Hinweis
Diese Veranstaltung gilt im Sinne des § 13 BHKG und des § 13 Abs. 4 VOFF NRW als Fortbildungsveranstaltung.
Diese Veranstaltung gilt im Sinne der Ziffer 3.1 des Juleica-Runderlasses als Fortbildungsveranstaltung.
Anreisehinweise
Kostenfreie Parkplätze stehen vor der Landesgeschäftsstelle des VdF NRW sowie im Innenhof auf den Rasengittersteinen zur Verfügung.
Die Parkplätze der Firma Alfred Kaut dürfen nicht benutzt werden. Auf der im Anfahrtsplan gelb markierten Fläche (Innenhof der Landesgeschäftsstelle) darf nicht geparkt werden.
Wann:
07.09.2024
09:00 - 15:00 Uhr
Zielgruppe:
Jugendbetreuer/in (JF), Jugendfeuerwehrwart/in
Kleiderordnung:
Zivil
Anmeldeschluss:
24.08.2024
Ort:
Landesgeschäftsstelle
Raum: Seminarbereich
Windhukstr. 80
42277 Wuppertal
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